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Urheberrecht - Foto
geistiges Eigentum ist gesetzlich geschützt,

Fotoautor Herbert Winkler

Schloss Köfering Herbert Winkler Walhalla von Herbert Winkler

Einfache Regeln zum Urheberrecht

Es freut mich und ehrt mich natürlich ganz besonders,
wenn den Betrachter meine Bilder gefallen,
was ich aber nicht leiden kann, wenn plötzlich meine Bilder oder Texte
in Broschüren, Büchern, Zeitungen, Publikationen oder anderen
Internetseiten auftauchen, ohne mich kontaktiert zu haben oder zumindest
den Quellennachweis erbracht zu haben.

Heutzutage, oder zumindest seit Beginn des Internetzeitalters hat sich eine
sträfliche Untugend breitgemacht, dass alles eins zu eins (1:1) abgekupfert
wird, was das Zeug hält, dann braucht man nämlich nicht sein eigenes
Hirnschmalz in Anspruch nehmen.

Bei Bildern ist der Urhebernachweis relativ einfach, beim Abkupfern von
Texten, oder gar ganzer wortgleicher Textpassagen wird es schon schwieriger,
denn täglich werden millionenfache plagiierte Vergehen begannen,
ohne dass sich dabei jemand aufregt. Auffällig ist, dass gerade Behörden, die
mit zahlreichen Veröffentlichungen aufwarten, keine Urheberangaben machen,
vielleicht kann sich da einmal jemand aufraffen und die anständig auf die
Finger klopfen.

Eigentlich ist alles plagiiert (Diebstahl geistigen Eigentums), was der
eigentliche Urheber schon vorher in einer Arbeit publiziert hat und nun in
gleicher Form und Aussage wort-, satz- oder bildgleich wieder für sich,
womöglich auch noch in einer Dissertation als (Doktorarbeit) verwendet.

Falls Sie über eine Unterseite auf diese Seite gekommen sind,
diese extra Seite beschreibt in groben Zügen das Urheberrecht,

Das Urheberrecht gilt aber nicht nur für meine Internetseiten,
sondern es gilt überall und fast weltweit.

Das Urhebergesetz regelt das Urheberrecht

Bitte beachten sie die Urheberrechte
Damit Sie späteren unnötigen Ärger um das Urheberrecht vermeiden
können, gebe ich hier
nochmals Folgendes bekannt. Eigentlich sind diese
Gegebenheiten den meisten Anwendern bekannt, doch sehr wenige nehmen
die Angelegenheit ernst.

Grundsätzlich gilt
Fotografien, Grafiken, Zeichnungen, Fotografiken, Tonwerke und Musik,
Noten, Druckwerke, Programme, Software, Dokumente oder andere Werke
fallen unter das Urhebergesetz und sind gesetzlich geschützt und schützen
so den Verfasser vor unrechtmäßiger Verwertung. Solche Werke können
bis zu 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers wirksam bleiben,
dies betrifft vor allem Lichtbilder und Fotografien. Das Urheberrecht ist
 nicht übertragbar aber auch nicht verzichtbar, lediglich die Verwertung
und Nutzung kann auf  andere Personen übertragen werden. Der
Urheber kann seine Werke durch ein entsprechendes Honorar selbst
verwerten oder durch Dritte verwerten lassen. Die Honorarhöhe legt der
Urheber für seine Werke selbst fest. Selbstverständlich kann der Urheber
seine Werke kostenlos abgeben oder aber auch verschenken, das Urheberrecht
bleibt aber beim Urheber.

Nur zum persönlichen Gebrauch
In der Regel ist es so, wenn jemand von mir Bilder oder sonstige
Dokumente vom Internet kopiert, dann entstehen keine Kosten. Diese
heruntergelassenen Werke sind aber nur zum persönlichen Gebrauch
bestimmt und dürfen
nicht verwertet werden.

Gewerbliche Nutzung
Wollen Sie aber meine digitalen Bilder / Texte und Berichte nutzen,
veröffentlichen oder gar  publizieren, ( speziell bei Bildern ) dann ist auf jeden
Fall eine Genehmigung bei mir schriftlich einzuholen.
(Ausnahme) Schüler,
Studenten oder Heimatforscher können für Lehr- und Forschungszwecke meine
Dokumente ohne Anfragen aber

mit Quellenhinweis - Fotoautor Herbert Winkler - verwenden.

Anfragen richten Sie bitte per Email an mich
fotografwinkler@t-online.de

                       Wenn Sie aber selbst keine Bilder zur Verfügung haben, dann sollten
Sie sich selbst welche machen, aber abkupfern oder kopieren ist gesetzlich
strafbar. Bei Schriftwerken, oder Werken wie oben erwähnt, ist der Nachweis
schon etwas schwieriger, aber bei wortgleichen Passagen über einen größeren
Bereich, der schon früher einmal publiziert wurde sollte man die Finger lassen,
oder aber mit Quellennachweis arbeiten.

Der Urheber ist berechtigt, Schadenersatz  zu verlangen,
das kann mitunter sehr teuer ausfallen. Ganz sicher ist, dass jeder
Urheber seine eigenen Werke identifizieren, nachweisen und auch belegen kann,
nachträgliche Genehmigungen sind unwirksam.

Dieses Dokument ist vorerst zeitlos gültig, Stand 2/2012/ 2021.
Fotograf aus Leidenschaft Herbert Winkler