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Einfache Regeln zum Urheberrecht
Es freut mich und ehrt mich natürlich ganz besonders,
wenn den Betrachter meine Bilder gefallen, was ich aber nicht leiden kann, wenn plötzlich meine Bilder oder Texte in Broschüren, Büchern, Zeitungen, Publikationen oder anderen
Internetseiten auftauchen, ohne mich kontaktiert zu haben oder zumindest den Quellennachweis erbracht zu haben.
Heutzutage, oder zumindest seit Beginn des Internetzeitalters hat sich eine
sträfliche Untugend breitgemacht, dass alles eins zu eins (1:1) abgekupfert wird, was das Zeug hält, dann braucht man nämlich nicht sein eigenes Hirnschmalz in Anspruch nehmen.
Bei Bildern ist der Urhebernachweis relativ einfach, beim Abkupfern von Texten, oder gar ganzer wortgleicher Textpassagen wird es schon schwieriger,
denn täglich werden millionenfache plagiierte Vergehen begannen, ohne dass sich dabei jemand aufregt. Auffällig ist, dass gerade Behörden, die
mit zahlreichen Veröffentlichungen aufwarten, keine Urheberangaben machen, vielleicht kann sich da einmal jemand aufraffen und die anständig auf die Finger klopfen.
Eigentlich ist alles plagiiert (Diebstahl geistigen Eigentums), was der eigentliche Urheber schon vorher in einer Arbeit publiziert hat und nun in
gleicher Form und Aussage wort-, satz- oder bildgleich wieder für sich, womöglich auch noch in einer Dissertation als (Doktorarbeit) verwendet.
Falls Sie über eine Unterseite auf diese Seite gekommen sind, diese extra Seite beschreibt in groben Zügen das Urheberrecht,
Das Urheberrecht gilt aber nicht nur für meine Internetseiten, sondern es gilt überall und fast weltweit.
Das Urhebergesetz regelt das Urheberrecht
Bitte beachten sie die Urheberrechte
Damit Sie späteren unnötigen Ärger um das Urheberrecht vermeiden können, gebe ich hier nochmals Folgendes bekannt. Eigentlich sind diese Gegebenheiten den meisten Anwendern bekannt, doch sehr wenige nehmen die Angelegenheit ernst.
Grundsätzlich gilt Fotografien, Grafiken, Zeichnungen, Fotografiken, Tonwerke und Musik,
Noten, Druckwerke, Programme, Software, Dokumente oder andere Werke fallen unter das Urhebergesetz und sind gesetzlich geschützt und schützen so den Verfasser vor unrechtmäßiger Verwertung. Solche Werke können
bis zu 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers wirksam bleiben, dies betrifft vor allem Lichtbilder und Fotografien. Das Urheberrecht ist
nicht übertragbar aber auch nicht verzichtbar, lediglich die Verwertung und Nutzung kann auf andere Personen übertragen werden. Der Urheber kann seine Werke durch ein entsprechendes Honorar selbst
verwerten oder durch Dritte verwerten lassen. Die Honorarhöhe legt der Urheber für seine Werke selbst fest. Selbstverständlich kann der Urheber
seine Werke kostenlos abgeben oder aber auch verschenken, das Urheberrecht bleibt aber beim Urheber.
Nur zum persönlichen Gebrauch In der Regel ist es so, wenn jemand von mir Bilder oder sonstige
Dokumente vom Internet kopiert, dann entstehen keine Kosten. Diese heruntergelassenen Werke sind aber nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht verwertet werden.
Gewerbliche Nutzung Wollen Sie aber meine digitalen Bilder / Texte und Berichte nutzen,
veröffentlichen oder gar publizieren, ( speziell bei Bildern ) dann ist auf jeden Fall eine Genehmigung bei mir schriftlich einzuholen. (Ausnahme) Schüler, Studenten oder Heimatforscher können für Lehr- und Forschungszwecke meine
Dokumente ohne Anfragen aber
mit Quellenhinweis - Fotoautor Herbert Winkler - verwenden.
Anfragen richten Sie bitte per Email an mich fotografwinkler@t-online.de
Wenn Sie aber selbst keine Bilder zur Verfügung haben, dann sollten
Sie sich selbst welche machen, aber abkupfern oder kopieren ist gesetzlich strafbar. Bei Schriftwerken, oder Werken wie oben erwähnt, ist der Nachweis
schon etwas schwieriger, aber bei wortgleichen Passagen über einen größeren Bereich, der schon früher einmal publiziert wurde sollte man die Finger lassen, oder aber mit Quellennachweis arbeiten. Der Urheber ist berechtigt, Schadenersatz zu verlangen,
das kann mitunter sehr teuer ausfallen. Ganz sicher ist, dass jeder Urheber seine eigenen Werke identifizieren, nachweisen und auch belegen kann,
nachträgliche Genehmigungen sind unwirksam.
Dieses Dokument ist vorerst zeitlos gültig, Stand 2/2012/ 2021.
Fotograf aus Leidenschaft Herbert Winkler |